AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

(Auszug aus den Richtlinien des SGD)

Allgemeines


1. Vertragsbedingungen
Die nachstehenden Bedingungen regeln die Beziehungen zwischen Auftraggebern und JoosWolfangel Atelier für visuelle Kommunikation (im folgenden JW) genannt. Sie gelten als integrierter Bestandteil eines Auftrages.

2. Schriftform
Abweichende Bestimmungen müssen schriftlich vereinbart werden.

Grundsätze


3. Leistungen
JW erbringt folgende Leistungen im Bereich der visuellen Kommunikation:
a) Beratung, Auftragsvorbereitung und Auftragsplanung
b) Konzeption und Entwurf, Grafik Design
c) Detailgestaltung und Ausführung
d) Realisation und Produktionsüberwachung

4. Treuepflicht, Geschäftsgeheimnis
JW ist als Beauftragter des Kunden tätig und wahrt dessen Interessen nach bestem Wissen und Gewissen. JW verpflichtet sich, Geschäftsgeheimnisse vollumfänglich zu wahren.

5. Geistiges Eigentum
Der Kunde anerkennt das geistige Eigentum von JW insbesondere das Urheberrecht an allen im Rahmen der Zusammenarbeit geschaffenen Leistungen, (Exposés für Konzepte, Gestaltungsvorschläge, Text, Bild, Ton, grafische Arbeiten, Illustrationen, Fotos, Filme, Etiketten, Packungen, Markensignete, Namenszüge usw.)

6. Nutzungsrechte
Die Nutzung der durch JW geschaffenen Werke steht im Rahmen des Auftrags dem Auftraggeber zu. Sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird, bezieht sich die Nutzung durch den Auftraggeber auf die Erstverwendung. Werden die Auftragsunterlagen oder Teile davon dem Auftraggeber ausgehändigt, dürfen diese ausschliesslich im Rahmen des Auftrags vom Auftraggeber genutzt bzw. wiedergenutzt werden; insbesondere dürfen diese Unterlagen nicht für andere Werbeaktionen verwendet werden. Der Auftraggeber hat JW über allfällige weitere Nutzungen zu informieren.

7. Stellvertretung/Leistung Dritter
JW ist berechtigt, zur Vertragserfüllung Dritte beizuziehen. JW haftet für die sorgfältige Auswahl und Instruktion Dritter. Gegenüber Dritten handelt JW stellvertretend im Namen und auf Rechnung des Kunden.

8. Konkurrenzausschluss
Ein Konkurrenzausschluss gilt nur, wenn er schriftlich vereinbart wurde.

9. Daten und Unterlagen
JW bewahrt Daten und Unterlagen für die Dauer von einem Jahr nach Fertigstellung bzw. Auslieferung auf. Darüber hinaus ist JW ohne schriftliche Weisung des Auftragsgebers von der Aufbewahrungspflicht befreit. Sofern der Kunde seinen vertraglichen Leistungen gegenüber JW nachgekommen ist, steht ihm das Recht zu, die Herausgabe der Unterlagen zu verlangen und die Daten gegen eine kostendeckende Auslagerungsgebühr fortan selbst zu verwalten. Die Herausgabe von Daten und Unterlagen beinhaltet nicht die Freigabe von Nutzungsrechten.

10. Wettbewerbe, Konkurrenzpräsentationen
JW beteiligt sich,
a) an Wettbewerben, welche dem SGD-Wettbewerbsreglement entsprechen
b) an Konkurrenzpräsentationen, die für alle Teilnehmer gleichlautende, schriftlich niedergelegte Bedingungen aufweisen. Die Teilnehmer müssen allen namentlich bekannt sein. Das Honorar wird für alle gleich, im gegenseitigen Einverständnis mit allen Teilnehmern, abgesprochen.